Maklerrecht

Ein Makler ist jemand, der eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss zwischen zwei oder mehreren Parteien vermittelt. Das Maklerrecht fasst alle Bestimmungen zusammen, die es für die Maklertätigkeit gibt. Ein Maklergesetz gibt es nicht. Die Paragraphen zum Maklerrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB; §§ 652 ff. BGB) enthalten. Weitere sind dem Richterrecht zu entnehmen, d.h. den Urteilen zu diesem Thema.

Bei Fragen bezüglich des Maklerrechts bspw. über das Zustandekommen und die Kündigung eines Maklervertrages und die Bezahlung des Maklers beraten wir sie umfassend.