Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt Rechte und Pflichten der Architekten. Diese ergeben sich größtenteils aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Am häufigsten vertreten sind die Themen Architektenvertrags- Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Urheberrecht und Berufsrecht.
Hier vertreten wir Sie sowohl auf Architekten- als auch auf Kundenseite.