Rechtsanwalts-Honorar

Im Zivilrecht werden Kosten in der Regel anhand des Gegenstandswertes und der konkret geleisteten Tätigkeit des Rechtsanwalts berechnet. In der Regel errechnet sich das Honorar aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Basis des RVG berechnen sich die Kosten mittels bestimmter Satzrahmen. Auch individuelle Honorarvereinbarungen können getroffen werden. In jedem Falle werden Sie vor Auftragserteilung über die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Gerichtskosten informiert.