Tierrecht

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, § 90a BGB.“

Beim Kauf oder Verkauf von Tieren und bei der Behandlung durch Tierärzte können rechtliche Fragen entscheidend sein. Hier vertreten wir Sie als Käufer, Verkäufer, Tierarzt oder Tierhalter des behandelten Tieres. Darüber hinaus zählt zum Tierrecht auch die Beratung bei Haftungsfragen auf Grund von Unfällen unter Beteiligung von Tieren. Grundlage ist hier die Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB) oder des Tieraufsehers (§ 834 BGB)