Nachbarrecht

Auch nachbarrechtliche Streitigkeiten der §§ 903 ff. BGB gehören zum Baurecht. Bei Überhang von Bäumen oder Sträuchern vom Grundstück des Nachbarn auf Ihr Grundstück, bei Fragen betreffend den Überbau über die Grundstücksgrenze, bei der Notwendigkeit von Notwegerechten und damit zusammenhängender Geldrente oder anderen Belangen, die Sie mit Ihren Grundstücksnachbarn teilen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.