Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches abschließende Regelungen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung und zum Wohnungserbbaurecht sowie zum Dauerwohnrecht enthält.

Oftmals gibt es im Wohnungseigentumsrecht Überschneidungen mit dem Baurecht. Als spezialisierte Kanzlei auf diese Rechtsgebiete können wir Sie hier umfassend beraten. Bei einem Neubau einer Wohnungseigentumsanlage prüfen wir Ihren Vertrag vor Vertragsschluss und überwachen die gesamte Bauphase aus baurechtlicher und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht. Am Abnahmetermin nimmt Rechtsanwalt Eiser selbstverständlich teil.

Mit speziellen Themen des Wohnungseigentumsrechts, bspw. der Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, sind wir ebenso vertraut wie mit der Rechtsprechung der oberen Gerichte zum Wohnungseigentumsrecht.

Bei Fragen und Auseinandersetzungen nimmt Rechtsanwalt Eiser an Wohnungseigentümer-Versammlungen teil.