Zivilrecht

Das Zivilrecht zählt zu einem der größten Rechtsgebiete der Bundesrepublik. Es wird auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, also zwischen natürlichen Personen (z.B. Bürger) untereinander oder/und juristischen Personen (z.B. Unternehmen). Im Unterschied zum Zivilrecht regelt das öffentliche Recht die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und natürlichen oder juristischen Personen.

Generelle Rechtsgrundlage für das Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses untergliedert sich in einen allgemeinen Teil (§§ 1 – 240 BGB), das allgemeine sowie das besondere Schuldrecht (§§ 241 – 853 BGB), das Sachenrecht (§§ 854 – 1296 BGB), das Familienrecht (§§ 1297 – 1921 BGB) und das Erbrecht (§§ 1922 – 2385 BGB). Im besonderen Teil des Schuldrechts sind unter anderem das Kaufrecht, das Mietrecht, das Dienstvertragsrecht, das Werkrecht und auch Teile des Arbeitsrechts, des Reiserechts und viele weitere Bereiche geregelt.

Auch in Fragen betreffend das allgemeine Zivilrecht (allgemeiner Teil des BGB, allgemeines und besonderes Schuldrecht) beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen.